Der Doktorgrad ist der wichtigste akademische Grad, den eine UniversitΣt vergibt. Die Verleihung des Doktorgrades ist an das Promotionsrecht einer Hochschule gebunden, innerhalb der Hochschule sind die FakultΣten fⁿr die Promotion und damit fⁿr die Verleihung dieses akademischen Grades zustΣndig.
An der UniversitΣt Tⁿbingen sind derzeit 16 FakultΣten
eingerichtet, die nach Gr÷▀e und Struktur, nach Alter,
Entwicklung und FΣcherstruktur sehr verschieden sind. Eine
▄bersicht ⁿber die Gliederung der UniversitΣt Tⁿbingen in
ihre FakultΣten mit den dort angesiedelten Fachdisziplinen,
sowie die Anschriften der Dekanate der einzelnen FakultΣten sind
dem Namens- und Vorlesungsverzeichnis der UniversitΣt Tⁿbingen
zu entnehmen.
Dieses Namens- und Vorlesungsverzeichnis erscheint jedes Semester
neu und ist ⁿber den Buchhandel (ATTEMPTO-Verlag, D-72074
Tⁿbingen) erhΣltlich. Die Anschriften finden sich auch im
UniversitΣts-Informationssystem ⁿber das Internet:
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Die formalen Voraussetzungen fⁿr die Zulassung zur Promotion sind in der Promotionsordnung der FakultΣt beschrieben und festgelegt, bei der Sie den Doktorgrad erwerben wollen. Die Promotionsleistung besteht in der Anfertigung der Dissertation (einer wissenschaftlichen Abhandlung), einem Promotionskolloquium (Rigorosum) sowie in der Verpflichtung zur Ver÷ffentlichung der Dissertation und der kostenlosen Ablieferung einer bestimmten Zahl von Exemplaren an die FakultΣt. Die Zeit fⁿr die Erlangung eines Doktorgrades liegt je nach Fachrichtung, Thema der Arbeit und pers÷nlicher Disposition zwischen zwei und sechs Jahren.
Eine wichtige formale Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit erfolgreich abgelegtem Examen. Wurde dieser Studienabschlu▀ an einer auslΣndischen Hochschule erworben, so mu▀ dieser Abschlu▀ einer deutschen universitΣren Diplom-, Magister- oder Staatsprⁿfung gleichwertig sein. Die hierzu erforderliche ─quivalenzentscheidung trifft die FakultΣt; das Verfahren der Anerkennung kann lΣngere Zeit in Anspruch nehmen. Teilweise werden weitere Voraussetzungen in den Promotionsordnungen verlangt, so z.B. ein vorangehendes 2-semestriges Studium an dieser FakultΣt, spezielle Fremdsprachenkenntnisse, Studien in ergΣnzenden NebenfΣchern oder Kenntnisstandsprⁿfungen.
Einem auslΣndischen Promotionsbewerber wird empfohlen, sich
zunΣchst darⁿber klar zu werden, in welchem Fachgebiet er eine
Doktorarbeit anfertigen m÷chte. Dies wird sich in erster Linie
nach dem Schwerpunkt seines vorhergehenden Studiums richten. Er
sollte sich dann an einen Hochschullehrer wenden, der das Fach
und die Spezialrichtung seines Interesses vertritt. Hilfreich und
sinnvoll ist, wenn dabei bereits eine thematische Vorstellung
ⁿber das gewⁿnschte Arbeitsgebiet unterbreitet wird. Auskⁿnfte
ⁿber die speziellen Lehr- und Forschungsgebiete der
Hochschullehrer geben die Dekanate
der
FakultΣten. Wir verweisen auch auf die Forschungsdatenbank
Man sollte wissen, da▀ Hochschullehrer nicht verpflichtet sind,
die Betreuung eines Doktoranden zu ⁿbernehmen, auch wenn die
formalen Voraussetzungen fⁿr die
Annahme als Doktorand
gegeben sind.
Der Antrag auf Annahme als Doktorand ist formlos an die zustΣndige FakultΣt zu richten. Man kann diesen Antrag ⁿber den Doktorvater leiten oder - sofern noch kein Hochschullehrer fⁿr die Betreuung der Doktorarbeit gefunden ist - unmittelbar an den Dekan der betreffenden FakultΣt stellen.
WΣhrend der Arbeit an der Dissertation k÷nnen die von der FakultΣt angenommenen Doktoranden den Status eines Studenten, also die Immatrikulation an der UniversitΣt beantragen. Die Eigenart des Promotionsstudiums besteht darin, da▀ der Doktorand nicht, wie die Studenten, an offiziell vorgegebenen Lehrveranstaltungen teilnimmt, sondern seine Studien und seinen Lern- und Erkenntnisprozess ausschlie▀lich im Zusammenhang mit der Fertigstellung seiner Dissertation vorantreibt. Durch die Immatrikulation erhΣlt der Doktorand jedoch das Recht, auch die nur fⁿr Studenten vorgesehenen Hochschuleinrichtungen zu benutzen, wΣhrend er fachlich seinem wissenschaftlichen Thema und seinem betreuenden Hochschullehrer ("Doktorvater") verantwortlich bleibt.
Die Immatrikulation ist an bestimmte Voraussetzungen geknⁿpft und zeitlich, in der Regel auf zwei Jahre, beschrΣnkt. In begrⁿndeten FΣllen kann sie auf Antrag verlΣngert werden.
AuslΣndische Doktoranden, die wΣhrend ihres Promotionsstudiums an der UniversitΣt Tⁿbingen immatrikuliert sein wollen, richten ihren Immatrikulationsantrag an die
UniversitΣt Tⁿbingen▄ber die Zulassungsstelle sind auch die fⁿr die Bewerbung erforderlichen Formulare erhΣltlich. Besonders zu beachten ist jedoch,
Die ⁿbrigen Immatrikulationsvoraussetzungen (z.B. Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltsgenehmigung, Krankenversicherungsnachweis) sowie Fristen und Termine, werden in einem formellen Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.
Die folgenden Links verweisen auf EintrΣge in einer Datenbank des UniversitΣts-Informationssystem. Diese Datenbank enthΣlt Projektbeschreibungen der FakultΣten und zentraler Einrichtungen.
Die folgenden Links verweisen auf die WWW-Seiten der FakultΣten der UniversitΣt: